1. Inspektion, Service oder Wartung auch in der freien KFZ Werkstatt möglich
Nach einem Bescheid des BGH (Bundes Gerichts Hof) sind Kunden bzw. Fahrzeughalter eines neu oder Gebrauchtwagen nicht mehr verpflichte Ihre Inspektion, Service oder Wartung in der Vertragswerkstatt machen zu lassen, um Ihre Garantie zu behalten.
Im Klartext: Ihre gebraucht oder Neuwagen Garantie beleibt bestehen, auch wenn sie ihre Inspektion, Service oder Wartung in einer Freien KFZ Werkstatt nach Herstellervorgaben ausführen lassen.